Versicherungsschutz

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  Hamburger Yacht-Versicherung
  Schomacker

 

Um Dir deinen Törn möglichst angenehm zu gestalten habe ich meine Skipper-Haftpflicht bei der Hamburger Yacht-Versicherung, die ich wirklich sehr empfehlen kann (Nein, ich bekomme kein Provision dafür), abgeschlossen:

 

Charteryachten

die von mir für Deinen Törn gecharterte Segeljacht ist generell durch den Verscharterer oder Eigner Haftpflicht- und Kaskoversichert und nicht durch moser-willi.

siehe auch:
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB 2008) Fassung Januar 2008
Yacht-Haftpflicht-Bedingungen (YHB 2008)

Yacht-Kasko-Bedingungen (YKB)
Yacht-Kasko-Sonderbedingungen (YKS 2001)

Alles über Charterversicherungen

bitte beachte:
hier handelt es sich um deutsche Gesetze und Versicherungsbedingungen. Ich habe sie zur Information eingestellt. Die tatsächlichen Kasko- und Haftpflichtbedingungen der jeweilig gecharterten Jacht richten sich natürlich nach kroatischem Recht.

 

Skipper

Sollten wir einen Schadensfall haben versuchen die Versicherungen immer wieder, die Skipper in die grobe Fahrlässigkeit abzudrängen. (Bei mir wird das für die schwierig ;-) Dennoch habe ich und jeder meiner Skipper einen private Skipper-Haftpflichtversicherung die auch diese Schadensfälle abdeckt.

siehe auch:
Die erweiterte Skipper-Haftpflicht-Versicherung (für "Privatskipper")
Besondere Bedingungen (BSH 2008) für die Berufs-Skipper-Haftpflicht-Versicherung
 

 

Crewversicherung für Mitsegler

Die Skipper- Insassenunfallversicherung*- nicht durch moser-willi eingedeckt

Versichert sind im Rahmen dieser Insassenunfallversicherung Unfälle des Skippers oder des Skippers und der Crew (laut Crewliste). Im Schadenfall wird die Versicherungssumme durch die gemeldeten Personen geteilt. Wenn nur der Skipper versichert gilt, steht ihm die volle Versicherungssumme zu.

 

Mitversichert sind unter anderem im Rahmen des Vertrages:
  • Unfälle bei der Benutzung des Beibootes.
  • Die Überführung zum Heimatort nach Tod.
  • Der medizinisch notwendige Rücktransport zum Heimatort.
  • Tauchtypische Gesundheitsschäden, wie z.B. Caissonkrankheit oder Trommelfellverletzungen sowie Ertrinkungs- bzw. Erstickungstod
  • unter Wasser, auch wenn kein Unfallrisiko eingetreten ist.
  • Mitversichert sind im Rahmen des Vertrages auch Unfälle, wenn die versicherte Person auf Reisen im Ausland überraschend von Kriegs oder Bürgerkriegsereignissen betroffen wird.
  • Bergungskosten auch für Herzinfarkt bzw. Schlaganfall. Es sind versichert: Suchaktionen nach Unfallverletzten, auch wenn nur die Vermutung eines Unfalles besteht sowie Seenot oder schwere Beschädigung am Schiff.
  • Achtung: Die Teilnahme an Regatten und die Beteiligung an Motorbootrennen sind nur gegen Zuschlag versicherbar.

Deckungssummen:

- Tod 75.000,-- €
- Invalidität 150.000,-- €
- Bergungskosten 50.000,-- €

* warum heißt sie Skipper-Insassenunfall? Na weil sie i.d.R. der Skipper eindeckt

siehe auch:
Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen (AUB Fassung 2008)
Alles zur Skipper-Insassenunfall-Versicherung
Besondere Bedingungen für die Skipper-Insassenunfall-Versicherung


 

Die Reiserücktrittskosten Versicherung  - nicht durch moser-willi eingedeckt

inkl. Reiseabbruch-Versicherung

Leider kann ich mangels Nachfrage diese Versicherung nicht inkludieren. Eine Eindeckung durch Dich wäre aber jedenfalls sinnvoll.

Ist der Skipper durch einen versicherten Grund verhindert, werden die Kosten für den gesamten Chartertörn abzüglich der Selbstbeteiligung erstattet. Fällt ein Crewmitglied aus, ist dessen Anteil abzüglich der Selbstbeteiligung durch diese Versicherung gedeckt. Auch ein Abbruch der Reise während des Chartertörns ist versichert.

Der nicht genutzte Teil der Chartergebühr, abzüglich Selbstbeteiligung, wird durch die Versicherung gedeckt. Die An- und Abreisekosten können ebenfalls mitversichert werden.

Die Reiserücktrittskostenversicherung leistet im Rahmen des Vertrages wie folgt:

I.  Wenn der Skipper die Reise nicht antreten kann und deshalb die gesamte Charter abgesagt werden muss, werden die für Skipper und Crew anfallenden Stornokosten im Rahmen des Vertrages bezahlt.II.  Wenn ein Crewmitglied die Reise nicht antreten kann, so wird der anteilige Charterpreis im Rahmen des Vertrages für das Crewmitglied ersetzt.III.  Darüber hinaus leistet die Reiserücktrittskosten Versicherung im Rahmen des Vertrages zusätzlich für den nicht genutzten Teil der Chartergebühr, wenn der Törn aus versichertem Grund vorzeitig abgebrochen werden muss.

siehe auch:
Allgemeine Bedingungen für die Reiserücktrittskosten-Versicherung (ABRV)
Alles zur Reiserücktritts-Kosten-Versicherung

Der guten Ordnung halber:
Die über diese Seite aufrufbaren pdf Dateien sind von der Webseite der Hamburger Yacht-Versicherung zwischengespeichert. Im Streitfall gelten ausschließlich die Originaldokumente auf den Seiten der Hamburger Yacht-Versicherung. Diese sind vertragsbegründend.

 

siehe auch: 
Dein Reisegepäck
Deine Anreise
Törnplanung

 

MITSEGELN in KROATIEN